Beschreibung
Für Arten, die im Verzeichnis der Bundesartenschutzverordnung stehen, werden vom Gesetzgeber nur Ringe vom BNA und ZZF
zur Kennzeichnung anerkannt. Weitere Auskünte erteilt die Ringstelle
Zwischensumme: 0.00€
Für Arten, die im Verzeichnis der Bundesartenschutzverordnung stehen, werden vom Gesetzgeber nur Ringe vom BNA und ZZF
zur Kennzeichnung anerkannt. Weitere Auskünte erteilt die Ringstelle
Gewicht | n. v. |
---|