Beschreibung
Für Arten, die im Verzeichnis der Bundesartenschutzverordnung stehen, werden vom Gesetzgeber nur Ringe vom BNA und ZZF
zur Kennzeichnung anerkannt. Weitere Auskünte erteilt die Ringstelle
Zwischensumme: 0.00€
Wie gewohnt, sind die Ringe ausschließlich ab der Menge 10 bestellbar, sowie dann in der gleichen Schrittweite in höherer Anzahl.
Wenn Sie lieber weiterhin per PDF-Datei bestellen möchten, finden Sie dieses am unteren Ende dieser Seite.
Für Arten, die im Verzeichnis der Bundesartenschutzverordnung stehen, werden vom Gesetzgeber nur Ringe vom BNA und ZZF
zur Kennzeichnung anerkannt. Weitere Auskünte erteilt die Ringstelle
Gewicht | n. v. |
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